2024-04-30

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Der GoBD Erlass aus 2014, überarbeitet in 2019 wird am 11.03.2024 mit Gültigkeit zum 01.04.2024 aktualisiert…

Was hat sich im Bezug auf das Thema Kasse und damit zusammenhängende Themen geändert?

Änderung aufgrund verschiedener gesetzlicher Änderungen

Es geht um viele formale Korrekturen bzw. Anpassungen wie z.B. die Anpassung der Kleinunternehmergrenze auf die aktuelle Gesetzeslage. Die Finanzverwaltung heißt ab jetzt Finanzbehörde.

Die erste relevante Änderung finden wir in Randziffer 11. Hier steht nun sinngemäß, dass die Finanzbehörde die Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung anzweifeln kann, wenn elektronische Daten nicht nach den Vorgaben einer der vorgeschriebenen digitalen Schnittstellen der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden können.


Diese neue Marschrichtung wird durch die Anlage zum BMF-Schreiben bestätigt. Auf Verlangen der Finanzbehörde müssen aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtige Daten und zur Auswertung der Daten notwendige Strukturinformationen in maschinell auswertbarer Form durch das geprüfte Unternehmen bereitgestellt werden.“

Das Thema Datenzugriff rückt weiter in den Fokus und wurde an die technischen Möglichkeiten angepasst. So heißt es zukünftig nicht mehr Datenträgerüberlassung, sondern Datenüberlassung, was auf die vermehrt eingesetzten Cloudlösungen hinweist. Es braucht bei den meisten Systemen keinen USB-Stick mehr mit einer Datensicherung oder dem Datenexport, wenn die Daten in der Cloud liegen.

In der Anlage zum neuen BMF-Schreiben werden die Standards der Datenüberlassungen explizit beschrieben und neben dem Kassengesetz §146a AO ist auch die Kassensicherungsverordnung unter Punkt 3 zu finden.


Die neuen Regelungen gelten für die Unternehmen mit Geschäftsjahr gleich Kalenderjahr ab 2025.


Wenn man sich das neue BMF-Schreiben betrachtet, sieht man wo die Reise hingeht. Es geht immer mehr um Datenzugriff und Auswertung der vorhandenen Daten. Bargeldintensive Betriebe rücken noch weiter in den Fokus der Finanzbehörde. Daher sollten alle Unternehmer, die Ihre Umsätze im Rahmen einer Kasse generieren, sich mit diesen Dingen befassen. Ist man da für die Zukunft gut aufgestellt und wissen die Mitarbeitenden, wie man den DSFinV-K Export und den Export der TAR Files aus der Kasse an die Finanzbehörde bereitstellt?

Wir können nur empfehlen, dass man sich auf solche Themen vorbereitet. Sportler trainieren für den Wettkampf, warum Gastronomen nicht? Eine ideale Vorbereitung könnte der Kassencheck sein. In über 150 Fragen, gehen wir gemeinsam auf die relevanten Themen der Kassenführung ein und bereiten so die Gastronomen auf die Kassennachschau / Betriebsprüfung vor.


Schlagwörter

abrechnung, bargeldbestand, Betriebsprüfung, einzelaufzeichnung, einzelaufzeichnungspflicht, Gastronomie, Gaststätten, geld, GoBD-konform, kassencheck, kassenführung, kassennachschau, protokoll, TSE, verfahrensdokumentation


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