Bald startet der nächste Förderaufruf für das Förderprogramm der Gaststätten im ländlichen Raum Hessens
Der Förderaufruf läuft vom Mittwoch, den 17.08.2022 bis Mittwoch, den 12.10.2022
Auf einen Blick:
- Mindestinvestition von 15.000,-€ für Investitionen u. Anschaffungen
- Fördersatz 45 %bei max. 200.000,-€ Förderprogramm
Wer gefördert wird:
- Gaststättenbetriebe
- Unternehmen bis 40 Mitarbeitern
- Jahresumsatz max. 10. Mio. oder max. 10 Mio. Bilanzsumme
- Auch Pächter*innen sind zuwendungsberechtigt insofern ein abgeschlossener Nutzungsvertrag mit min. 5 Jahren Laufzeit vorliegt
Diese Voraussetzungen musst du erfüllen:
- Du fällst in die Definition von „ländlicher Raum“
- nach der Förderbroschüre 2014-2020
- oder Orts-Stadtteil mit max. 3.000 Einwohnern
- Gewerbeanzeige der zuständigen Kommune liegt vor
- Maßnahme(n) noch nicht begonnen
- Fördergegenstand ist zweckentsprechend und wird nicht innerhalb folgender Zeiträume veräußert oder zweckfremd verwendet:
- Bauten & bauliche Anlagen = 15 Jahre
- Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte = 7 Jahre
Das alles wird gefördert:
- Planungskosten (nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9)
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- Neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
- Neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z.B. Catering, Wareneinkauf, o.ä.)
- Historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Quelle: https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten
Stand 26.07.2022
Tipps für deine Antragsstellung:
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- unvollständige Anträge werden keine Beachtung finden
Dein Team von GASTRODINA