Registrierungspflicht für Letztvertreiber von Serviceverpackungen
Gastronomen & Hoteliers aufgepasst!
Ab dem 1. Juli 2022 seid ihr dazu verpflichtet, im Verpackungsregister (LUCID) registriert zu sein.
Das bedeutet, ihr habt nur noch bis zum 30.06. Zeit!
Hintergrund für diese Neuregelung ist, dass der Gastronom sich künftig an den Recyclingkosten der Verpackungen beteiligen soll. Die Registrierungspflicht gilt daher für alle Betreiber, die Serviceverpackungen an einen Endverbraucher herausgeben.
Dazu gehören alle Verpackungen, die für das außer Haus Geschäft gedacht sind, auch wenn die Lebensmittel oder Getränke vor Ort verspeist werden (Beispiel: Imbiss, Lieferservice, Take Away, …)
Gastronomen & Hoteliers, die bis zum 1. Juli nicht registriert sind, unterliegen einem Vertriebsverbot und ihnen drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder.
Unabhängig von der Registrierung, hast du nun 2 Möglichkeiten deiner Systembeteiligung nachzukommen:
1. Über deinen Lieferanten - Systembeteiligung: Dein Lieferant bezahlt bereits für das Recycling und stellt dir ein Zertifikat darüber aus, welches der Rechnung oder dem Lieferschein beigefügt ist. Dieses muss aktiv von dir eingefordert werden - Sprich deinen Lieferanten an!
2. Du selbst - Erwerb ohne Systembeteiligung: Du kommst der Systembeteiligung selbst nach und meldest die Verpackungsmengen (Material, Gewicht) an.
Dein Team von GASTRODINA