Überbrückungshilfe III:
Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden!
Die Corona-Wirtschaftshilfen sollen bis zum Jahresende verlängert werden. Das teilte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) am Dienstag nach den Beratungen von Bund und Ländern mit. Die laufende Überbrückungshilfe III Plus ist bisher bis Ende September befristet.
«Wir haben heute gemeinsam in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen, die Überbrückungshilfen für Unternehmen, die von den Corona-Folgen besonders betroffen sind, bis Ende des Jahres zu verlängern», erklärte Altmaier.
«Wir stehen damit weiter fest an der Seite unserer Unternehmen und Beschäftigten. Für unsere Wirtschaft insgesamt ist und bleibt aber das Impfen der zentrale Schlüssel. Jede weitere Impfung schützt Leben und Gesundheit, aber auch unsere Wirtschaft.»
Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur sollen auch die Erleichterungen zum Zugang für das Kurzarbeitergeld nun bis Jahresende laufen, wie es in Regierungskreisen hieß. Merkel sagte nach den Beratungen, der Bund habe zugesagt, dass die Überbrückungshilfe verlängert werde. Laut Beschlusspapier bitten die Länder den Bund, auch den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld zu verlängern.
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatten eine Verlängerung der Überbrückungshilfe bereits in Aussicht gestellt, Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte sich für eine Verlängerung des Kurzarbeitergelds ausgesprochen. Beides sind zentrale und milliardenschwere Instrumente der Regierung, um die Folgen der Pandemie für Jobs und Firmen abzufedern.
Die Bundesregierung hatte vor einigen Wochen entschieden, dass die zuvor bis Ende Juni befristete Überbrückungshilfe III als «Überbrückungshilfe III Plus» bis September fortgeführt wird.
Neu ist eine «Restart-Prämie», mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu Personalkosten erhalten können - falls sie etwa Personal aus der Kurzarbeit zurückholen oder neu einstellen. Bei der Überbrückungshilfe werden fixe Betriebskosten erstattet. Voraussetzung für Anträge ist, dass Unternehmen in einem Monat des Förderzeitraums einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.
Quelle: dpa
Dein Team von GASTRODINA