Anpassung des Mindestlohns zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro
Entsprechend der dritten Mindestlohnanpassungsverordnung wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zum 1. Juli 2021 angehoben.


Damit steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,50 Euro auf 9,60 Euro. Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2021 bei 9,50 Euro brutto. Bis zum 1. Juli 2022 wird er in mehreren Schritten auf 10,45 Euro steigen.

Die Erhöhungsschritte lauten im Detail:
• zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro/h
• zum 1. Januar 2022: 9,82 Euro/h
• zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro/h 

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über 18 Jahre.
 Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Praktikantinnen und Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn.

Keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes sind:
• Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz,
• ehrenamtlich Tätige sowie Personen, die einen freiwilligen Dienst ableisten,
• Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
• Selbstständige,
• Langzeitarbeitslose innerhalb der ersten sechs Monate nach Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt

Dein Team von GASTRODINA


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