FAQs zur Überbrückungshilfe III aktualisiert und ergänzt (Stand: 30.6.2021)
Die aktuellen FAQs finden Sie hier:
Das Wichtigste in Kürze...
Förderfähige Kosten (Frage 2.4. der FAQs zur Überbrückungshilfe III):
Bei den förderfähigen Kosten hat es Klarstellungen bei Ausgaben für notwendige Instanthaltung und Warten sowie bei baulichen Modernisierung-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen gegeben.
Vergl. Ziff. 6. zu 2.4.
Ausgaben für notwendige Instanthaltung, Wartung
Beachte:
Nicht förderfähig sind:
• Ausgaben für Maßnahmen, deren Notwendigkeit bereits vor der Pandemie angestanden hätte (Beseitigung Investitionsstau) bzw. Maßnahmen, die nicht ursächlich im Zusammenhang mit Vorschriften zur Eindämmung der CoronaPandemie stehen (z.B. Sanierung von Sanitäreinrichtungen, Austausch von Zimmertüren, Sanierung von Parkplatzflächen, verkalkte Wasserleitungen). Ebenso nicht förderfähig sind Maßnahmen, die zur Einhaltung von bereits vor der Pandemie bestehenden gesetzlichen Vorgaben (z.B. allgemeiner Arbeitsschutz) dienen.
• Neuanschaffung oder Ersatz von Wirtschaftsgütern, deren Anschaffung nicht ursächlich im Zusammenhang mit der Corona Pandemie steht.
Vergl. Ziff. 14. zu Frage 2.4.
Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Investitionen in Digitalisierung bis zu maximal 20.000 Euro im Förderzeitraum
Nicht förderfähig sind:
• Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, die nicht Bestandteil von Hygienekonzepten sind.
• Maßnahmen, die zur Einhaltung von bereits vor der Pandemie bestehenden gesetzlichen Vorgaben (z.B. allgemeiner Arbeitsschutz) dienen.
Quelle: Dehoga
Dein Team von GASTRODINA