Die FAQ zur Überbrückungshilfe 3 wurden am 28.05.2021 erneut angepasst.

Relevanteste Neuerung für die Gastronomie:
Nennung der Beispiele für Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen in der Anlage 4.

Hier der Link zur Überbrückungshilfe: Überbrückungshilfe Unternehmen - FAQ zur „Corona-Überbrückungshilfe III“ (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Viele Punkte, die bisher auf den bekannten Positivlisten standen, sind hier nicht mehr aufgeführt. Wir haben die Punkte, die nicht enthalten sind am Ende aufgelistet.

In der Einleitung der Anlage 4 findet man ebenfalls neue Aussagen. Auch diese sind hervorgehoben. Investitionen, die bisher getätigt wurden, können nicht mehr zurückgedreht werden und man hat die Investition mit dem damaligen Wissensstand getätigt, auch wenn bei der sogenannten Positivliste immer der Hinweis auf die Unverbindlichkeit stand, galt diese als Anhaltspunkt!

Die Aussage, dass eine ordentliche Protokollierung bzw. Dokumentation der Maßnahmen elementar ist, kann ich an dieser Stelle nur wiederholen! Die Hinweise auf das angemessene Verhältnis in den FAQ bestätigen diese Aussage.

Zitat Newsletter GASTRODINA vom 16.04.2021 auch heute noch gültig: „Neben der Investition, sollte immer eine schlüssige Begründung mitgeliefert werden können. Wir empfehlen den Vorgang als Foto, Video oder kleiner Wirtschaftlichkeitsberechnung zu dokumentieren und immer einen beschreibenden Text dazu zu verfassen. Was sind die Vorteile der Anschaffung! Warum sollte das bisherige „Verfahren“ abgelöst werden? Hätte ich auch ohne Förderung diese Investition getätigt? Im Rahmen der Überprüfung wird es auch auf die richtige und passende Begründung ankommen, ob die Investition gefördert wird, oder nicht. Daher sollte man sich die Arbeit jetzt machen und nicht erst in 2 oder 3 Jahren, denn dann fällt es ungleich schwerer…“ 

Außerdem steht es hier nun noch einmal Schwarz auf Weiß:

„Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein.“

Solltest du noch kein Hygienekonzept für dein Unternehmen haben, aber Ausgaben in diesem Bereich gefördert bekommen wollen, kannst du uns gerne ansprechen.

Hier nun die Anlage 4:

Anhang 4 - Digitalisierungs- und Hygienemaßnahmen
Folgende Digitalisierungs- oder Hygienemaßnahmen sind beispielhafte Maßnahmen unter Ziffer 2.4 Positionen 14 und 16. Diese oder ähnliche Maßnahmen sind förderfähig, wenn sie den FAQ entsprechen und die Kosten der Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu den Zielen stehen. Die Maßnahme muss primär der Existenzsicherung des Unternehmens in der Pandemie dienen. Die Hygienemaßnahmen müssen Teil eines schlüssigen Hygienekonzeptes sein.

 Eine Begründung und Einzelfallprüfung ist in jedem Fall erforderlich. Die Liste benennt nur beispielhaft Fördergegenstände und trifft keine Aussage über die durch die Bewilligungsstelle festzustellende tatsächliche Förderfähigkeit im Einzelfall bzw. die Höhe der Kostenerstattung, die vom Umsatzeinbruch abhängt.

Beispiele für Investitionen in Digitalisierung gemäß Ziffer 2.4 Position 14
• Aufbau oder Erweiterung eines Online-Shops
• Eintrittskosten bei großen Plattformen
• Lizenzen für Videokonferenzsystem
• Bearbeitung/Aktualisierung des Internetauftritts/der Homepage zur Umsetzung von Click-and-Collect oder Click-and-Meet Konzepten (in der bisher bekannten Positivliste stand zu dem Punk lediglich: Bearbeitung / Aktualisierung des Internetauftritts der Homepage“ – was ist, wenn die Internetseite überarbeitet wurde aber kein CaC oder CaM Konzept umgesetzt wurde??)
• Anschaffung von Hardware und Software-Lizenzen zur Umsetzung von HomeofficeLösungen
• Investitionen digitales Marketing (Social Media, SEO, SEA, e-Mail Marketing, etc.)
• Neuinvestitionen in Social Media Aktivitäten
• Kompetenz-Workshops in digitalen Anwendungen  
• Weiterbildungsmaßnahmen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
• Update von Softwaresystemen zur Weiterentwicklung digitaler Geschäftsmodelle
• Implementierung von digitalen Buchungs-, Reservierungs- und Warenwirtschaftssystemen
• Wechsel des Kassensystems, um neue digitale Services zu ermöglichen z. B. "am Tisch per Handy ordern"
• Entwicklung oder Anpassung App für Kundenregistrierung
• Ausrüstung zur Bereitstellung digitaler Service Angebote (Kamera, Mikrofon, etc.)
• Foto-/Video-Shootings, wenn sie zur Ausübung der betrieblichen oder selbstständigen Tätigkeit erforderlich sind

Beispiele für Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen gemäß Ziffer 2.4 Position 14
• Abtrennungen, Trennwände und Plexiglas
• Teilung von Räumen
• Absperrungen oder Trennschilder
• Errichtung von Doppelstrukturen im Indoorbereich, um Schlangenbildung im To-GoGeschäft vorzubeugen (zweite Theke)
• Umstrukturierung des Gastraums im Restaurantbereich zur Einhaltung der Sitzabstände (z. B. Elektroinstallationsarbeiten zur Verlegung von Lampen über den Tischen)
• Umrüstung von Türschließanlagen auf kontaktlos
• Bauliche Erweiterung des Außenbereichs
• Bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (bspw. Überdachung)

Beispiele für Hygienemaßnahmen bzw. Maßnahmen zur temporären Verlagerung des Geschäftsbetriebs in Außenbereiche gemäß Ziffer 2.4 Position 16
• Anschaffung mobiler Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
• Nachrüstung bereits bestehender stationärer Luftreiniger bspw. durch Hepafilter oder UVC-Licht
• Anschaffung Handtrockner bspw. mit Hepafilter oder UVC-Licht
• Anschaffung Dampfreiniger mit UVC-Licht zur Oberflächen- und Bodenreinigung
• Anschaffung von Besucher-/Kundenzählgeräten
• Anschaffung mobiler Raumteiler
• Schulung von Mitarbeiter/innen zu Hygienemaßnahmen
• Nicht-bauliche Maßnahmen zur Nutzung des Außenbereichs bei schlechterem Wetter (Heizpilz, Sonnenschirm, etc.)
• Einmalartikel zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen, wie Schnelltests, Desinfektionsmitteln und Schutzmasken.

Was unter Digitalisierung aktuell nicht aufgelistet ist, aber in der bisher bekannten Positivliste stand:
• Verbesserung der Netzstruktur (Anschluss an das Glasfasernetz, Ausbau des firmeneigenen WLANs)
• Dokumentenmanagement
• Anschaffung von Smartphones / Tablets zur digitalen Kontaktnachverfolgung
• Digitalisierung der Informationsmappe von Speisekarten
• neue cloudbasierte Telefonanalage
• Hotellerie: Anschaffung von Hard- und Software (auch Flatscreens) für digitale Gästemappen, Imagefilme, Infobroschüren, Wellness- und Speisenangebote
• Token zur Infektionskettenermittlung u. aktiver Abstandswarnung (für Kunden ohne Smartphone)
• Gästebindungsprogramme / Software inkl. Einrichtung und Schulung
• Taxameter und ähnliche taxispezifische Hardware
• „Digitale“ Fitnessgeräte für Fitnessstudios
• Anschaffung eines Konvektomaten mit Internetanbindung und somit einer standortunabhängigen, programmierbaren Steuerung

Was unter Hygiene aktuell nicht aufgelistet ist, aber in der bisher bekannten Positivliste stand:
• Personalkosten zur Umsetzung von Hygienemaßnahmen bzw. Verlagerung in Außenbereiche
• Fester Einbau von Lüftungsanlagen
• Installation/Erneuerung/Aufrüstung von Klima- und Lüftungsanalagen
• Lüftungs-/Klimaanlagen nicht nur in Gästebereichen, sondern auch für Personalräume (z. B. innenliegende Küche)
• Austausch Teppichboden gegen abwischbare Oberflächen
• Modernisierung Toiletten / Sanitäreinrichtung
• Schaffung zusätzlicher sanitärer Anlagen für Personal
• Einbau eines (neuen) Fensters, um regelmäßig zu lüften
• Wechsel auf Gläserspülmaschine (inkl. Sanitär- und Elektroarbeiten), die mit höherer Temperatur spült
• in Eigenregie des Antragstellers/Unternehmers erbrachte Arbeitsleistungen, etwa zur Aufstellung von Heizstrahlern
• Anschaffung/Austausch von Terrassenbestuhlung
• Windschutz für den Außenbereich

Dein Team von GASTRODINA


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